Grundsätzlich müssen Dividendeneinkommen in den meisten Ländern versteuert werden. Dazu wird auf der Bruttodividende eine bestimmte Steuer erhoben. In Deutschland ist das die Abgeltungssteuer, in Oesterreich die Kapitalertragssteuer und in der Schweiz unterliegen Dividendenerträge der Einkommenssteuer.
Die deutsche Abgeltungssteuer beträgt 25% plus Solidaritätszuschlag (Soli) über 5.5%, das ergibt 26.375%. Hinzu kommt noch die Kirchensteuer über 8 oder 9%, abhängig von der Konfession bzw. dem Bundesland. Das heisst, die Höchstbelastung beträgt 28.7%.
Seit 2021 muss der Solidaritätszuschlag allerdings nur noch von Besserverdienenden, sowie diversen Körperschaften entrichtet werden. (Gemäss Bundesfinanzministerium fällt der Soli für 90% der Steuerzahler ganz weg, für weitere 6.5% entfällt er in Teilen).
Die oesterreichische Kapitalertragssteuer beläuft sich auf 27.5%. Das ist die maximale Belastung auf den Bruttodividenden für in Oesterreich steuerbare Personen.
In der Schweiz ist der Steuersatz progressiv und hängt vom jährlichen Nettoeinkommen, dem Zivilstand, sowie dem Steuersitz ab.
Der Aktienhandel ist ein internationales Geschäft, Anleger kaufen Beteiligungspapiere aus der ganzen Welt, ohne in den entsprechenden Ländern zu leben. Damit die jeweiligen Staaten die zu entrichtende Steuer auch tatsächlich erhalten und nicht mit viel Aufwand eintreiben müssen, wird sie direkt an der Bruttodividende abgezogen.
Dieser Steuerabzug wird als Quellensteuer bezeichnet. Dabei wird keinen Unterschied gemacht, ob die Dividenden an einen Inländer oder Ausländer gezahlt werden, sie wird grundsätzlich immer abgezogen.
Die Höhe hängt vom jeweiligen Herkunftsland ab und liegt in der Regel zwischen 10 und 35%. Es gibt Ausnahmen, aber dazu mehr später.
In Deutschland beträgt die Quellensteuer auf Dividenden 26.375%, in Oesterreich 27.5% und in der Schweiz 35%.
Auf diesen Listen sehen Sie die aktuellen Sätze für alle Länder:
»Deloitte - aktuelle Quellensteuersätze (auf "Witholding tax" klicken)
Bundeszentralamt für Steuern – Liste Anrechenbarkeit der Quellensteuer 2023 (PDF)
Deutsche und oesterreichische Anleger
Wenn Sie einheimische Aktien in einem inländischen Finanzinstitut lagern, wird die Steuerschuld von Ihrem Finanzinstitut (Bank, Online-Broker etc.) ermittelt und der entsprechende Betrag direkt an die Steuerbehörden abgeführt. Für die Anleger ist die Sache damit mehr oder weniger erledigt.
Wenn Sie ausländische Aktien über ein inländisches Finanzinstitut kaufen, wird Ihnen an der Dividendenzahlung die jeweilige Quellensteuer abgezogen. Damit zahlen Sie zunächst doppelt.
Doch den ausländischen Steuerabzug können Sie sich anrechnen lassen. Die Voraussetzung dafür ist, dass Ihr Land mit dem entsprechenden Staat ein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen hat. Das ist mit den meisten in Frage kommenden Staaten der Fall.
Auch diese Abrechnung wird direkt durch Ihr Finanzinstitut erledigt.
Leider kann nicht immer die gesamte Quellensteuer angerechnet werden, sondern nur ein gewisser Prozentsatz, meistens 15%.
Liegt die Quellensteuer höher, können Sie den übersteigenden Teil direkt im jeweiligen Herkunftsland zurückfordern. Aber Sie müssen das selbst tun. In einigen Ländern ist das unproblematisch, in anderen ist es faktisch sehr schwierig bis unmöglich.
Es gibt Finanzinstitute und auch spezialisierte Dienste, die das Zurückfordern der ausländischen Quellensteuer für Sie erledigen. Aber natürlich nicht kostenlos. Bei kleineren Beträgen lohnt sich der ganze Aufwand meist nicht.
Wenn Sie Ihre Aktien bei einem ausländischen Broker aufbewahren, wird Ihre Steuerschuld nicht automatisch berechnet. Das heisst, Sie müssen die Dividendeneinnahmen in Ihrer Steuererklärung angeben.
Schweizer Anleger
In der Schweiz rechnen die inländischen Finanzinstitute keine Steuern ab, auch nicht bei schweizerischen Aktien. Daher ist es für die Steuerabrechnung unerheblich, ob die Aktien über einen schweizer- oder einen ausländischen Broker gehandelt werden.
Sie erhalten also zunächst nur die Nettodividende ausbezahlt.
Die Bruttodividenden-Einnahmen müssen in der Steuererklärung als Einkommen angegeben werden.
Um die Verrechnungssteuer (schweizerische Bezeichnung für Quellensteuer) zurückzuerhalten, müssen Sie die Dividendeneinnahmen eines Kalenderjahres auf einem Formular erfassen und zusammen mit den nötigen Unterlagen an die eidgenössische Finanzverwaltung einreichen. Die Verrechnungssteuer wird dann spätestens innerhalb von einigen Monaten zurückerstattet. Dies ist ein völlig unproblematischer Vorgang und kostet nur wenig Zeit.
Wenn Sie ausländische Aktien kaufen (ob bei einem inländischen –oder ausländischen Broker spielt auch hier keine Rolle), ist der Ablauf sehr ähnlich. Gleich wie bei schweizerischen Dividenden wird Ihnen die Quellensteuer abgezogen, sie erhalten die Nettodividenden ausbezahlt. Die ausländischen Bruttodividenden-Einnahmen müssen Sie in Ihrer Steuererklärung deklarieren.
Auch die ausländische Quellensteuer können Sie zurückholen. Die Voraussetzung dafür ist, dass die Schweiz mit dem entsprechenden Staat ein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen hat. Das ist mit den meisten in Frage kommenden Staaten der Fall.
Sie müssen dazu bei Ihrer kantonalen Steuerbehörde ein entsprechendes Formular (DA-1) einreichen. Der Betrag wird Ihnen dann an der nächsten Steuerrechnung gutgeschrieben.
Leider kann nicht immer die gesamte Quellensteuer angerechnet werden, sondern nur ein gewisser Prozentsatz, meistens 15%.
Liegt die Quellensteuer höher, können Sie den übersteigenden Teil direkt im jeweiligen Herkunftsland zurückfordern. Aber Sie müssen das selbst tun. In einigen Ländern ist das unproblematisch, in anderen ist es faktisch sehr schwierig bis unmöglich.
Es gibt Finanzinstitute und auch spezialisierte Dienste, die das Zurückfordern der ausländischen Quellensteuer für Sie erledigen. Aber natürlich nicht kostenlos. Bei kleineren Beträgen lohnt sich der ganze Aufwand meist nicht.
Wichtig zu wissen:
Wenn Sie US-amerikanische Aktien halten, können Sie sich das ganze Prozedere ersparen. Indem Sie eine Depotbank auswählen, die bei den US-Behörden als „qualified intermediary“ (QI) registriert ist, werden von den US-Dividenden nur noch 15% anstatt die üblichen 30% einbehalten. Damit das klappt, müssen Sie zunächst ein Formular (W-8BEN) ausfüllen und beim Broker/Bank einreichen.
An Dividenden aus Grossbritannien und Singapur (mit Ausnahme einiger REITs) werden gar keine Quellensteuern abgezogen.
Dann gibt es Staaten, die die Quellensteuern automatisch auf 15% ermässigen, wenn die Erträge offensichtlich ins Ausland fliessen(Gilt selbstverständlich nur für Länder, mit denen ein Doppelbesteuerungsabkommen besteht). Das sind die Niederlande, Luxemburg, Neuseeland, Griechenland und Thailand.
Sie können sich aber auch in manchen Ländern individuell als ausländischer Anleger registrieren lassen. Dann wird Ihnen an den Dividenden nur noch der anrechenbare Satz abgezogen. Dazu gehören u.a.: Frankreich, Italien, Japan, Kanada, Norwegen, Portugal, Schweden, USA.
Dies kann, abhängig vom Land, ziemlich aufwendig und teuer sein. Einige Finanzinstitute bieten diesen Service für ihre Kunden gegen eine Gebühr an.
In Ländern wie Deutschland, Oesterreich und der Schweiz ist das Zurückfordern problemlos. Der administrative Aufwand hält sich in engen Grenzen und das Geld wird in der Regel innerhalb einiger Monate zurückerstattet.
¡“Als mühsam gelten Frankreich, Italien und Spanien”
Gerade für ein Dividendenaktien-Portfolio mit ausländischen Aktien lohnt es sich, einen Broker auszuwählen, der sich mit ausländischen Quellensteuern auskennt und die entsprechenden Abrechnungen und Registrierungen kompetent und möglichst kostengünstig durchführen kann. Das sind in der Regel nicht die billigsten, sondern eher die grösseren, etablierten Broker oder Banken.
Was Ihnen allerdings niemand abnehmen kann, ist die Wartezeit bis zur Rückerstattung. Und die kann in einzelnen Ländern bis zu 3 Jahre betragen!
Im Internet finden Sie zahlreiche weitere Informationen zu diesem Thema. Googeln Sie dazu: „Ausländische Quellensteuer auf Dividenden“.
! Stand November 2020. Steuersätze, rückforderbare Anteile, Abrechnungsprozedere etc. können jederzeit angepasst werden. Klären Sie deshalb vor jedem Aktienkauf immer persönlich ab, wie Ihre individuelle Steuerbelastung auf Dividendeneinkünften ausfällt!
Falls Sie fehlerhafte Angaben entdecken, sind wir Ihnen für eine entsprechende Mitteilung sehr dankbar (Link E-Mail).